Wer schon einmal mit offiziellen Stellen wie einer Ausländerbehörde, einem Standesamt oder einem Gericht zu tun hatte, weiß: Dokumente müssen oft nicht nur übersetzt, sondern korrekt, vollständig und oft auch beglaubigt vorgelegt werden. Fehler oder unvollständige Unterlagen können Verfahren verzögern – oder sogar komplett stoppen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Anforderungen Übersetzungen für Behörden erfüllen müssen, wann eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist und worauf Sie bei der Beauftragung achten sollten.
Behörden und Ämter müssen sich auf die Inhalte von Dokumenten verlassen können. Eine ungenaue oder fehlerhafte Übersetzung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – etwa, wenn Fristen verstreichen oder Inhalte falsch verstanden werden. Aus diesem Grund verlangen viele Stellen Übersetzungen, die von beeidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer:innen angefertigt wurden.
Wer in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragt oder verlängern möchte, muss in der Regel verschiedene Dokumente vorlegen – etwa:
Geburtsurkunden
Heiratsurkunden
Nachweise über Sprachkenntnisse
Arbeitsverträge
Nachweise über finanzielle Mittel
Diese Unterlagen müssen häufig in deutscher Sprache und in beglaubigter Form eingereicht werden – insbesondere, wenn sie aus dem Ausland stammen.
Auch im Bereich des Familienrechts ist die Übersetzung von Dokumenten ein häufiges Thema:
Eheschließung mit einer ausländischen Partnerin oder einem Partner
Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Anmeldung zur Geburt eines Kindes mit ausländischen Eltern
Ausstellung internationaler Urkunden
Hier ist es besonders wichtig, dass Namen, Orte und Daten korrekt übertragen werden – denn diese Angaben finden oft Eingang in amtliche Register.
In zivil-, straf- oder familienrechtlichen Verfahren müssen Gerichte häufig ausländische Dokumente berücksichtigen – darunter:
Gerichtsurteile
Vollmachten
Verträge
Nachweise zur Vermögenslage
eidesstattliche Erklärungen
Gerichte verlangen in aller Regel eine beglaubigte Übersetzung, damit sichergestellt ist, dass der Inhalt vollständig und korrekt wiedergegeben ist.
Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder einer Übersetzerin angefertigt. Sie enthält:
Die vollständige Übersetzung des Originals
Eine Beglaubigungserklärung, die Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigt
Den Stempel und die Unterschrift der Übersetzerin bzw. des Übersetzers
Nur mit diesen Elementen wird die Übersetzung von Behörden als gültig anerkannt.
Eine pauschale Antwort gibt es nicht – die Anforderungen hängen vom Einzelfall und der jeweiligen Behörde ab. Grundsätzlich kann man aber sagen:
Dokumenttyp |
Oft gefordert bei |
Benötigte Form |
Geburts- und Heiratsurkunden |
Standesamt, Ausländerbehörde |
Beglaubigte Übersetzung |
Zeugnisse und Diplome |
Anerkennungsstellen, Ausländerbehörde |
Beglaubigte Übersetzung |
Gerichtsurteile, Bescheide |
Gerichte, Behörden |
Beglaubigte Übersetzung |
Mietverträge, Arbeitsverträge |
Ausländerbehörde, Jobcenter |
Einfache oder beglaubigte Übersetzung, je nach Vorgabe |
Reisepasskopien, Kontoauszüge |
Ausländerbehörde, Visastellen |
Meist einfache Übersetzung, teilweise beglaubigt |
Tipp: Fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach, ob eine beglaubigte oder eine einfache Übersetzung ausreicht. So vermeiden Sie unnötige Kosten oder doppelte Wege.
Sie nehmen Kontakt auf – idealerweise mit einem Scan oder Foto des Dokuments
Sie erhalten ein unverbindliches Angebot mit Preis, Bearbeitungszeit und Form der Lieferung
Die Übersetzung wird angefertigt – professionell, korrekt und termingerecht
Sie erhalten die fertige Übersetzung per Post (Original mit Stempel) und ggf. zusätzlich als Scan
Bei erfahrenen Übersetzer:innen wie Valérie Bourmault verläuft dieser Prozess effizient, transparent und kundenfreundlich.
Die Kosten richten sich nach:
Textumfang
(meist pro Normzeile oder Seite berechnet) (h3)
Sprachkombination
(z. B. Französisch–Deutsch ist oft günstiger als Arabisch–Deutsch) (h3)
Dringlichkeit
(Express-Aufträge verursachen Mehrkosten)
Beglaubigungsaufwand
Ein seriöses Angebot erhalten Sie nach Einsicht des Dokuments.
Gerade bei Übersetzungen für Behörden ist Erfahrung entscheidend. Valérie Bourmault ist öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin und seit vielen Jahren als Ansprechpartnerin für Behördenübersetzungen in Bergisch Gladbach tätig. Ob Französisch–Deutsch oder Deutsch–Französisch: Sie arbeitet schnell, präzise und mit einem klaren Blick für formale Anforderungen.
Wenn Sie Übersetzungen für eine Ausländerbehörde, ein Standesamt oder ein Gericht benötigen, berät Sie Valérie Bourmault gerne persönlich. Mit fachlicher Sorgfalt, sprachlicher Genauigkeit und dem nötigen Blick fürs Detail sorgt sie dafür, dass Ihre Unterlagen von den Behörden anerkannt werden – ganz ohne Stress und Wartezeit.
Valérie Bourmault
Dolmetschen, Übersetzen & Voice-Over
Hardtblick 8
51429 Bergisch Gladbach (bei Köln)